Gebt eure Stimme jenen, die keine Stimmen haben!

Symbolbild: Jugendarbeit aus vollem Herzen, mit allen vier Parteien. (C) Bigstockphoto
JA zu Jugendarbeit aus vollem Herzen – NEIN zur Kündigung des Leistungsvertrages mit dem VJAZ

Reformierte Jugendliche, die über 16 sind, dürfen das Referendum mit unterschreiben.

 

Betroffen von der einseitigen Kündigung des Leistungsvertrages durch die reformierte Kirchgemeinde sind aber vor allem Jugendliche, die keine Stimme haben:

 

  • Jugendliche mit Migrationshintergrund;
  • Jugendliche, bei denen beide Eltern arbeiten;
  • Jugendliche, die kaum Zugang zu Sportvereinen oder Musikschule finden;
  • Jugendliche, die vielleicht erst bei den Jugendarbeitern offene Ohren finden.

Diese Mädchen und Jungen sind auf unsere Solidarität angewiesen, damit der VJAZ seine Leistungen in vollem Rahmen wahrnehmen kann.  

 

 

Leider ist das Timing schlecht:

Zahlreiche Schulkameraden und Freundinnen, die reformiert sind, und natürlich deren Eltern, die das Referendum vielleicht unterstützen würden, sind in den Ferien. Die Solidarität aus der Peer Group, die in diesem Alter so wichtig ist, greift damit nicht.

 

Deshalb liegt es an uns allen, für die Anliegen unserer Jugendlichen einzustehen:

 

Unterschreibt das Referendum bis spätestens 17. Juli 2016!

Die Frist läuft am 21. Juli ab, wir müssen aber die Unterschriften noch auf Gültigkeit prüfen. Wenn ihr

  1. Mitglied der ref. Kirchgemeinde Zurzach sind und
  2. findet, dass die Kirchgemeinde gegenüber den Jugendlichen solidarisch sein soll

… dann ladet HIER den Unterschriftenbogen  runter, füllt  ihn aus und retournieret ihn an

 

Lovey Wymann, Referendum, Hauptstrasse 18a, 5330 Bad Zurzach.

 

Bitte motiviert auch eure NachbarInnen und Freunde – damit die Jugendlichen von Bad Zurzach spüren, dass sie uns wichtig sind! 

 

Jede Unterschrift zählt!

Die Kündigung der Leistungsvereinbarung hat eine Kürzung der Finanzen um über 8 Prozent  zur Folge – bei einem ohnehin angespannten Budget. Auch wenn die ref. Kirchenpflege immer wieder davon spricht, dass sie ja eine Anschlussvereinbarung eingehen wollen: 

 

Es gibt keine verbindliche Zusage der ref. Kirchgemeinde!

Nur wenn das Referendum zu Stande kommt, MUSS die Kirchenpflege über die Bücher und das Thema zwingend bei der nächsten Kirchgemeindeversammlung erneut traktandieren.

 

Eine Senkung des Beitrags ist auch ohne Kündigung der Leistungsvereinbarung möglich:

Artikel über das Referendum gegen die Kündigung der Leistungsvereinbarung mit dem VJAZ
Artikel aus der AZ vom 12.7.2016, Seite 21

Was ich bereits mehrmals (auch an der Kirchgemeindeversammlung) gesagt und geschrieben habe, wird von Gemeinderätin Karin Fischer heute in der AZ bestätig:

 

Wenn es der ref. Kirchgemeinde wirklich nur ums Sparen geht, kann ein tieferer Beitrag festgesetzt werden, OHNE dass deswegen die Vereinbarung als Ganzes gekündigt werden muss.

 

Deshalb:

Lasst uns mit diesem Referendum dafür sorgen, dass das Thema an der nächsten Versammlung noch einmal behandelt wird – unter Einbezug von allen involvierten Partnern.

 

 

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