Unsere Jugend vs. die Anderen … Stellungnahme der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege hat auf unser Referendum reagiert: Dieser Artikel erschien heute in der Botschaft. Der Einfachheit halber reagiere ich direkt neben dem Text:

Stellungnahme der reformierten Kirchenpflege zum Referendum
Artikel aus der Botschaft vom 6.7.2016

Entbindet eine Entschuldigung von konkretem Handeln?

Die Kirchenpflege hatte die Akten zu spät aufgelegt, nicht mit den Vertragspartnern gesprochen und somit auch die Gemeinde (die 10x mehr bezahlt) im Vorfeld der Versammlung nicht informiert … Statt sich zu entschuldigen, hätte man das auch nachholen können! Genau deswegen hatte ich ja den Antrag auf Rückweisung gestellt, der leider nicht angenommen wurde.

 

Sparen – oder Kosten verlagern?

Bereits an der Versammlung war mir aufgefallen, dass von "unseren Jungen" gesprochen wurde, als es um den Pegasus-Kredit ging, aber von "den Jungen", wenn es ums VJAZ ging (ich bin Werbetexterin, ich habe Antennen für so was). Hier wird das nun explizit ausgesprochen: Man wolle die «eigene Jugendarbeit stärken» – und nimmt dabei in Kauf, dass die Offene Jugendarbeit geschwächt wird.

 

Die Vereinbarung muss nicht gekündigt werden, um zu sparen:

«Damit wir per 1. Januar 2017 eine neue Vereinbarung unterzeichnen können, müssen wir daher per 30. Juni 2016 die alte Vereinbarung kündigen.» Dies wurde an der Versammlung betont und wird hier wiederholt – stimmt aber so pauschal nicht:

 

Wenn es nur um eine Senkung der Beteiligung ginge, wäre dies innerhalb der bestehenden Vereinbarung, durch einen Beschluss der Kirchgemeindeversammlung möglich gewesen. Dies haben mir Abklärungen beim VJAZ und bei der Gemeinde bestätigt. Dann hätte der Antrag der Kirchenpflege freilich anders lauten müssen, z.B. Wir beantragen, den Beitrag der reformierten Kirchgemeinde auf CHF 6.65 pro Kopf zu senken.

 

Das wären dann pro Jahr knapp 10'000 statt bis jetzt 15'000 Franken – ein Betrag, den uns die Jugend wert sein sollte. Und damit hätte der VJAZ zwar weniger Geld, aber wenigstens Planungssicherheit gehabt.

 

Fraglich ist für mich auch der Betrag von nur CHF 7500 für die eigene Jugendarbeit. Das enspricht knapp dem, was für PH und Cevi ausgewiesen wurde. Wo bleiben da  Miete fürs Pegasus, Unterhalt, Material, Versicherungen etc.? Gerade beim Kredit wurde ja festgehalten, der sei höher als ursprünglich budgetiert, weil "unseren Jungen" die Arbeit in der Küche nicht zugemutet werden kann.. Wenn die Kirchenpflege schon aufrechnen will, dann bitte transparent und unter Einbezug  aller Faktoren.

Zur Zeit gibt es keine verbindliche Zusage der Kirchgemeinde …

… wie der VJAZ in Zukunft unterstützt wird, wie die Zusammenarbeit aussehen soll etc.  Abgestimmt wurde nur über die einseitige Kündigung.

 

Und wenn es der Kirchenpflege bei einer bestehenden Leistungsvereinbarung nicht möglich ist, ins Gespräch zu kommen oder im Gespräch zu bleiben, da frage ich mich schon, wie sie in nur 6 Monaten nicht nur mit dem VJAZ, sondern auch den anderen beiden Vertragspartner zusammen eine konstruktive Lösung finden will?

 

Kommt dazu:
Hier geht es nicht nur um juristische Fragen oder Verfahrensfragen.

 

An eine Kirchgemeinde stelle ich höhere Ansprüche als an die Wirtschaft, was ethisches Handeln angeht. Und die sind hier meiner Meinung nach klar nicht erfüllt. Weder in der Art und Weise, wie mit den Vertragspartnern umgegangen wird, noch mit der Trennung in "unsere Jungen" und "die anderen".  

 

"Sollen sich die anderen kümmern" erinnert wohl nicht nur mich fatal ans Gleichnis mit dem Samariter …

 

Das Referendum sorgt für die Dauer der Verhandlungen für ein stabiles Fundament:

Symbolbild: Jugendarbeit aus vollem Herzen, mit allen vier Parteien. (C) Bigstockphoto
Für Jugendarbeit aus vollem Herzen: Nein zur Kündigung des Leistungsvertraages mit dem VJAZ!
  • Wird das Referendum angenommen, hat der Verein VJAZ Planungssicherheit.
  • Die Kirchgemeinde kann, bei einem entsprechenden Antrag, an der nächsten Kirchgemeindeversammlung, den Betrag an den VJAZ senken.
  • Parallel dazu können auch Gespräche mit dem VJAZ, der katholischen Kirchgemeinde und der politischen Gemeinde geführt werden, sollten nicht nur finanzielle, sondern auch inhaltliche Fragen der bestehenden Leistungsvereinbarung neu angegangen werden. Eine Anpassung im gegenseitigen Einvernehmen wäre nämlich durchaus auch ohne Kündigungsfrist möglich.
  • Hilfreiche Tools zur Evaluation der bestehenden und zur Gestaltung der zukünftigen Jugendarbeit gibt es zum Beispiel auf www.quali-tool.ch

 

Und ja, ich wäre bereit, mich in einer Kommission aller Beteiligten einzubringen, die dieses Projekt konstruktiv anginge.

Kommentar schreiben

Kommentare: 12
  • #1

    Rosmarie (Mittwoch, 06 Juli 2016 21:02)

    Die Stellungnahme in der Botschaft ist für mich s e h r dürftig und zeigt natürlich ganz klar, dass sie aussteigen wollen. Wie du mit deinen 'Antennen' klar gesehen hast: unsere Jungen und die andern Jungen! Schade, einer Kirchgemeinde unwürdig! Wir bezahlen unsere Kirchensteuern (zwar bei der anderen 'Fakultät') aus eben diesen Gründen - weil die Kirche eine soziale Aufgabe hat.

  • #2

    Portner (Donnerstag, 07 Juli 2016 21:09)

    Liebe Frau Wymann

    Sie drehen der Kirchenpflege aber auch jedes Wort im Mund um. Schade .Wenn Sie aufgepasst hätten, ach ja Sie haben ja Antennen dafür, müssten Sie wissen, dass die Kirchenpflege immer und mehrmals betont hat, das Sie neue Verhandlungen über den Betrag führen wollen .Es war nie die Rede von ganz aussteigen. ich weiss auch nicht was Sie jammern, da ja der "Fehlbetrag" von der Gemeinde ausgeglichen wird. von wegen Planungssicherheit. Vielleicht sollten Sie einmal ein paar junge Leute befragen, die nicht mehr ins VAJZ kommen was die Gründe sind dafür. Ich zum Beispiel habe dies getan. Dann würden vielleicht auch Sie merken dass nicht alles Gold ist was glänzt.
    Mit freundlichen Grüssen

  • #3

    Lovey (Donnerstag, 07 Juli 2016 21:58)

    Ja, gesagt haben sie das - aber das ist nicht Teil des Antrags, über den abgestimmt worden ist. Und wenn es Kritik an der Arbeit des VJAZ gibt, muss die mit den Direktbeteiligten besprochen werden. Aber auch die haben erst via Traktandenliste von der Kündigungsabsicht erfahren. Und ich HABE mit Jugendlichen und Eltern gesprochen - und Positives und Kritisches gehört - wie über das CEVI übrigens auch.

  • #4

    Lovey Wymann (Donnerstag, 07 Juli 2016 23:21)

    Ganz vergessen zu beantworten: Der Fehlbetrag wird nicht automatisch von der politischen Gemeinde ausgeglichen – und selbst wenn: Die politische Gemeinde ist einer der vier Vertragspartner der Leistungsvereinbarung, und auch sie wurde vorgängig nicht informiert über die Absichten der Kirchenpflege. Wenn man so mit Vertragspartnern umgeht, frage ich mich halt schon auch, wie ernst ich Absichtserklärungen nehmen darf, die ausdrücklich NICHT Teil des Antrags waren – und eine Anpassung des Antrags wurde ja ausdrücklich verworfen.

  • #5

    portner (Freitag, 08 Juli 2016 21:21)

    Stimmt war nicht Teil des Antrages dass man zusammensitzt und neu verhandelt. Ob sie dem Glauben oder nicht ist ihr Problem. Aber sein sie beruhigt sie bringen sicher die geforderten Stimmen zusammen, Da frage ich sie was haben sie erreicht. Das gleiche wie sie erreicht hätten, wenn sie der Kirchenpflege vertraut hätten dass man neu verhandelt. Der Unterschied dabei ist, dass sie einen enormen Aufwand betreiben mussten für im Grunde gar nichts. Da wird vielleicht in der nächsten Kirchgemeindeversammlung ein Betrag fest gesetzt von Fr. 10000. Dann sind sie nicht weiter und auch nicht weniger weit als wenn sie der Kirchenpflege vertraut hätten. Nur einen sehr grossen Unterschied hat es dabei. Sie haben unnötiger weise viele Leute verärgert und da und dort Zwietracht gesät.
    Ach ja da sind natürlich noch ihre Antennen die ihnen ja was anderes sagen. Vielleicht sollten sie dies wieder mal reinigen, denn ich glaube sie senden ihnen falsche Signale.
    Wünsche ihnen eine schöne Sommerzeit und bis zur nächsten Kirchgemeindeversammlung

  • #6

    Lovey Wymann (Freitag, 08 Juli 2016 22:20)

    Lieb, dass Sie sich Sorgen machen um mich, wofür ich meine Energie einsetze und wie oft ich meine Antennen putzen soll. Aber keine Angst: Ich sorge gut für mich. Aber eben nicht nur …

    Und ich sehe die Angelegenheit weit weniger pessimistisch als Sie: Das, was Sie Leute ärgern nennen, heisst bei mir Wahrnehmen meiner demokratischen Rechte; was für Sie Zwietracht stiften heisst, nenne ich reflektieren und diskutieren. Genau deswegen haben wir eine Kirchenordnung, die aktive Mitarbeit der Gemeindemitglieder befürwortet – auch in Form eines Referendums. Und dieser Prozess ist wichtig – und soll und darf öffentlich stattfinden. Nicht nur bis zur nächsten Kirchgemeindeversammlungssitzung, sondern immer wieder aufs Neue.

  • #7

    Hebing (Samstag, 09 Juli 2016 15:31)

    Schade was für ein scharfer Ton angeschnitten wird wenn die politischen/kirchlichen Rechte in Anspruch genommen werden. Die Diskussion die VOR der Kirchgemeinde versammeln hätte geführt werden sollen wird nun nachgeholt.

  • #8

    portner (Sonntag, 10 Juli 2016 10:25)

    Sie geben auch nur Antwort auf das was ihnen passt. Was ist mit der Frage was haben sie erreicht? Der Bericht über den VAJZ gut geschrieben und clever gemacht. Aber sie müssen mich nicht für dumm verkaufen. Auch ich habe mein Netzwerk und auch ich kenne ganz viele Leute. Schade das sie meinen Lesebrief an die Botschaft schon gesehen haben bevor er überhaupt gedruckt wurde, wenn überhaupt. Da haben sie gedacht ich stelle noch schnell den AJVZ vor und schreiben dann " Ich habe beim Unterschriftensammeln gemerkt, dass . . . . "
    . Ich könnte Ihnen die Antwort auf meinen Lesebrief schon heute schreiben. Aber warten wir ab. Wissen sie was ich von Leuten gehört habe die bei ihnen unterschrieben haben. " Sie wollen das Jugendhaus schliessen, da muss man doch etwas machen und unterschreiben " Wie sie zu dieser Meinung kommen ist mir ja egal, aber so schnell bilden sich die Leute falsche Meinungen und verbreiten sie dann auch. Ist nicht meine Absicht sie in irgend einer Weise zu beschuldigen, einfach nur um ihnen zu sagen so schnell kursieren falsche Meinungen. Im übrigen sehen dass die Menschen mit denen ich gesprochen habe mit dem Ärger und Zwietracht gleich wie ich und ganz bestimmt nicht wie sie.
    Ist ihnen schon aufgefallen das mehrheitlich nur wir zwei schreiben. Ich für mich finde es noch reizvoll sie ein wenig heraus zu fordern, halt einfach auf meine Art, ein wenig einfach und nicht so stillvoll wie sie.
    Frau Hebing
    Wenn das für sie ein scharfer Ton sein soll, dann kennen sie mich ganz schlecht. Gegen das dass sie ihre Rechte in Anspruch nehmen habe ich überhaupt nichts.
    Nur sehen sie nicht ein dass es dies gar nicht braucht denn unter dem Strich haben sie das selbe Resultat wie ohne Referendum nämlich das die Kirche Fr. 10000 bezahlt.

  • #9

    Lovey Wymann (Sonntag, 10 Juli 2016 11:16)

    Tut mir leid - ich habe Ihren Leserbrief noch nicht gelesen - habe die Botschaft vom Samstag noch gar nicht gesehen. Den Termin für das Gespräch hatte ich letzten Montag mit dem Vorstand vereinbart und das Gespräch auch im Blog angekündigt. Ich verbitte mir Ihre Unterstellungen, diskutiere aber gerne Inhalte.

  • #10

    Lovey Wymann (Sonntag, 10 Juli 2016 11:30)

    Die Frage, was wir erreicht haben, habe ich übrigens nicht beantwortet, weil wir das noch nicht wissen. Die Referendumsfrist läuft ja noch. Aber zu mindest haben wir schon erreicht, dass das Thema Jugendarbeit diskutiert wird. Und darum geht es mir.

  • #11

    Rosmarie Hidber (Sonntag, 10 Juli 2016 12:15)

    Schade, dass die ganze Sache aus dem Ruder läuft. Zu Lovey Wymanns Verteidigung: Sie hat n i e behauptet, das 'Jugendhaus' werde geschlossen. Wie es halt so ist im Leben, jeder gibt eine Nachricht so weiter, wie es in seinen Kram passt.

  • #12

    Lovey Wymann (Sonntag, 10 Juli 2016 18:31)

    Dass die Kirche ohne Referendum 10'000 Franken bezahlt, ist im Übrigen nirgends festgehalten – nicht einmal als Absichtserklärung. Und es ist definitiv nicht Teil des Antrages, über den wir abgestimmt haben.